Sehr geehrte Kunden,
das Jahr neigt sich dem Ende und bei vielen Ihrer Sportplätze/ Sportanlagen steht wieder die jährliche Jahreshauptuntersuchung an.
Jeder Betreiber einer Sportanlage und von Sportplätzen unterliegt der so genannten Verkehrssicherungspflicht, welche gesetzlich geregelt ist.
Dies bedeutet: Er hat darauf zu achten, dass von der Sportanlage im Freien keine Gefahr für Andere ausgeht. Kommunen, Vereinsvorstände, auch Schiedsrichter, Übungsleiter und Trainer können im Falle eines Falles haftbar gemacht und mitunter zu hohen Schadenersatzleistungen (Schadensersatzpflicht) verurteilt werden.
Somit müssen Sportvereine und Kommunen gleichermaßen für die Sicherheit der eingesetzten Sportflächen &-geräte und deren korrekte Handhabung sorgen.
Auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten macht die regelmäßige Überprüfung von Sportplätzen und Sportgeräten Sinn, um ggf. durch Reparaturen aufwändige Neuanschaffungen zu vermeiden.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) gibt für die Hauptprüfung durch einen Sportplatzprüfer ein jährliches Intervall vor.
Sie erhalten bei dieser jährlichen Sportplatzprüfung einen Prüfbericht mit konkreten Beurteilungen der Gefährdungen, sowie Handlungsempfehlungen zum Beseitigen der Mängel.
Was können wir für sie tun?
• Durchführung von Jahresinspektionen, Ermittlung des Zustand Ihrer Sportanlage
• Prüfung aller Sportgeräte und Einrichtungsgegenstände
• Prüfung von Nebenflächen wie Zufahrten, Aufenthaltsbereiche, Gymnastik- und Aufwärmbereiche, Grünflächen
• Text- und Fotodokumentationen mit Handlungsempfehlungen
• je nach Ihrem Bedarf auch Kostenermittlungen, Konzeptionen, Beratung
Bitte sprechen sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.