Sehr geehrte Kunden, das Jahr neigt sich dem Ende und bei vielen Ihrer Sportplätze/ Sportanlagen steht wieder die jährliche Jahreshauptuntersuchung an. Jeder Betreiber einer Sportanlage und von Sportplätzen unterliegt der so genannten Verkehrssicherungspflicht, welche gesetzlich geregelt ist. Dies bedeutet: Er hat darauf zu achten, dass von der Sportanlage im Freien keine Gefahr für Andere ausgeht.